Die CDU ist mit 30,1 Prozent in Nordrhein-Westfalen bei der Bundestagswahl klar stärkste Kraft geworden. Abgeschlagen dahinter landete die SPD mit 20,0 Prozent auf Platz zwei, sie hatte 2021 noch vorne gelegen. Drittstärkste Kraft mit 16,8 Prozent wurde die AfD vor den Grünen (12,4) wie auf der Website der Bundeswahlleiterin ersichtlich war. Die Linke erreichte 8,3 Prozent. Die FDP blieb mit 4,4 Prozent wie bundesweit unter der 5-Prozent-Hürde.
Auf der interaktiven Karte werden die Ergebnisse sämtlicher Parteien (Zweitstimme) und der dort angetretenen Direktkandidierenden (Erststimme) in den 64 Wahlkreisen sowie allen 396 Städten angezeigt. Die Karte ist nach der Partei mit den meisten Stimmen eingefärbt (Zweitstimme): je dunkler die Farbe, desto stärker das Ergebnis. Per Klick/Tap auf die Bereiche oder per Ortssuche erscheinen sämtliche Werte des entsprechenden Gebietes. In der Wahlkreisansicht werden auch namentlich alle Direktkandierenden mit ihrem Ergebnis gezeigt (Erststimme).
Der neue Bundestag wird deutlich kleiner. Nach der nun greifenden Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition werden dort exakt 630 Abgeordnete sitzen, 139 Sitze sind für Nordrhein-Westfalen reserviert. Damit stellt NRW weiter die meisten Abgeordneten, dennoch sind es 17 Sitze weniger als aktuell.
Der Bundestag war bei den zurückliegenden Wahlen immer weiter angewachsen – beim letzten Mal bis auf die Rekordzahl von 736 Sitzen, obwohl die Standardgröße des Parlaments eigentlich bei 598 lag. Grund für diesen XXL-Bundestag waren sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entfallen nun vollständig.
Die Sitzverteilung richtet sich diesmal aber ausschließlich nach dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen. Das neue Verfahren kann dazu führen, dass Direktkandidierende per Erststimme zwar den Wahlkreis gewinnen, letztlich aber nicht in den Bundestag einziehen - wenn ihre Partei nicht ausreichend Sitze im Land errungen hat. In NRW war dies aber nicht der Fall.
Nach wie vor gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Und auch die sogenannte Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen errungen hat, zieht sie ein. Auch für Vereinigungen nationaler Minderheiten gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht.
Und wie geht es nun weiter? Spätestens einen Monat nach dieser Wahl nimmt der neu zusammengesetzte Bundestag seine Arbeit auf - das wäre der 25. März. Die Frist wird normalerweise voll ausgeschöpft. Laut Grundgesetz endet die Amtszeit der alten Regierung mit dieser konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags.
Jedoch kann der Bundespräsident die Regierungsmitglieder bitten, ihr Amt bis zur Ernennung der Nachfolge geschäftsführend weiter auszuüben - so war es bisher auch immer. Der neue Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin werden vom Bundestag gewählt, und zwar auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Eine Frist, wie schnell dies nach der Wahl zu passieren hat, gibt es nicht.